Standards

Die folgenden Standards orientieren sich an den am deutschen Netzwerktreffen vom 29./30.09.2011 verfassten Standards[1] und berücksichtigen die aktuelle Situation in der Schweiz.

  1. Die Koordinationsperson handelt lösungsneutral und ist unabhängig von den Interessen der Sozialbehörden (Soziale Dienste, Jugendämter, etc.), den Interessen der Familie. Die Koordinationsperson übernimmt keine Kontrollaufgaben von Sozialbehörden. Sie überwacht und sichert die Einhaltung der Standards.
  2. In der Vorbereitung des Familienrats wird darauf geachtet, dass Interessen gleichmäßig vertreten, insbesondere Kinder und Jugendliche angemessen beteiligt werden und der Schutz aller Teilnehmenden gewahrt wird.
  3. Die Beteiligung von möglichst vielen Vertrauenspersonen aus dem Umfeld der Familie wird angestrebt. Wer eingeladen wird, entscheidet die Familie. Können Eingeladene nicht persönlich erscheinen, wird deren Beteiligung auf andere Weise organisiert.
  4. Die Familie bestimmt über Zeit, Ort und Zusammensetzung ihres Familienrates. Der Familienrat wird wenn möglich in der Sprache der Familie durchgeführt. Der familiären Kultur (z.B. Sprache, Verpflegung, etc.) wird Rechnung getragen.
  5. Eine "private Familienzeit"[2] findet in jedem Familienrat statt. In der privaten Familienzeit können Beziehungen geklärt, gestärkt oder erweitert,  Lösungen erarbeitet, Entscheidungen getroffen, und Pläne erstellt werden. Fachkräfte nehmen daran nicht teil. Im Vorfeld der privaten Familienzeit unterstützen die Fachkräfte das Gelingen jedoch indem sie den Teilnehmenden nützliche Informationen liefern. 
  6. Der erarbeitete Plan wird schriftlich festgehalten und ist allen Beteiligten zugänglich. Der Plan beinhaltet Vereinbarungen, einen Notfallplan und einen Überprüfungstermin. 
  7. Die auftraggebende Fachstelle (Soziale Dienste, Jugendämter,…)  sichert der Familie die Zustimmung zum erarbeiteten Plan zu, sofern dieser die formulierten Mindestanforderungen erfüllt, rechtmässig ist und den Schutz der Beteiligten gewährleistet.
  8. Der Familienrat ist kein Einzel-Ereignis, sondern ein Prozess aus Planung, Umsetzung, Evaluation und optimierter Planung. 
  9. Zur Vorbereitung und Durchführung eines Familienrats wird für die Koordination ein Budget von durchschnittlich 35 Arbeitsstunden eingeplant. 
  10. Familienräte werden von zertifizierten KoordinatorInnen (Berner Fachhochschule oder äquivalente Ausbildung) koordiniert oder begleitet.
  11. Familienräte werden systematisch dokumentiert und evaluiert, um methodische und strukturelle Verbesserungen zu ermöglichen.

                                             Unterstützt vom Schweizer Netzwerktreffen, 23. August 2016

 

[1] Am 5. Bundesweiten Netzwerktreffen vom 29./30.September 2011 in Husum/D  formulierte Standards, einsehbar unter http://www.netzwerkkonferenzen.org

[2] Abschnitt im Verlauf eines Familienrates, während dem die eingeladenen Familienmitglieder und Vertrauenspersonen unter sich diskutieren. Fachpersonen sind keine anwesend. Die Dauer der Familienzeit ist nicht beschränkt.